Patentstreitigkeiten sind immer ein willkommener Anlass, um den Kopf zu schütteln. Denn meistens basiert die Anklag auf absolut hanebüchenen Argumenten. Doch wenn eine Klage Erfolg hat, lohnt es sich finanziell für den Kläger.
Heute wurde eine neue Klage wegen Patentverletzungen bekannt gegeben. In der einen Ecke: Philips, der bekannte Elektronikkonzern. In der anderen Ecke: Nintendo. Der Streitpunkt: Die Wii U. Das Ziel: Ein Verkaufsverbot der Konsole in den USA.
Hintergrund ist, das Philips meint, Nintendo würde mit der Wii U seine (Also Philips) Patente verletzen. Angeblich habe Nintendo ein Patent kopiert, mit der die Bewegungen eines Nutzers im Spiel dargestellt werden können. Ein weiteres angeblich verletzten Patent ist über Benutzerinterfaces, die man mit einem Zeigegerät verwendet, wie die Wiimote.
Wer jetzt darauf verweist, das Philips mit der Klage sich ordentlich Zeit gelassen hat, das die Wii U bereits seit 2011 auf dem Markt ist und das Wiimote wesentlich älter ist, der liegt richtig. Auch Philips sieht das ein. Ihr Argument ist, dass sie Nintendo im November, Dezember 2011 auf die Verletzung hingewiesen haben. Doch die japanische Firma habe nicht darauf reagiert.
Laut der Klageschrift verletzen folgende Geräte die Patente: Wii, Wiimote, Wiimote Plus, Nunchuck, MotionPlus, Balance Board, Wii U, GamePad der Wii U und die Mini-Variante der Wii.
Philips strebt eine Schwurgerichtsverhandlung an und will nicht nur Schadensersatz haben. Auch strebt man ein Verkaufsverbot der betroffenen Geräte an. Es bleibt abzuwarten, was dabei am Ende herauskommen wird.
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