Der Deutsche Verbraucherschutz klagt gegen Blizzard. Man habe sich an einige der Versprechungen die dem Produkt vorauseilen nicht gehalten. Überraschender Weise geht es bisher nicht um das Echtgeld-Autkionshaus als innovatives Element sondern schlichtweg um die Tatsache, dass nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass man zum Spielen beim Battle.net angemeldet sein und über eine Internetverbindung verfügen muss.
Der zweite wichtige Punkt ist für die Verbraucherschützer, dass nach dem Release viele Spieler wegen überlasteter Server nicht auf das eben erworbene Spiel zugreifen konnten.
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