Union und SPD haben in ihrer Koalitionsvereinbarung eine nachhaltige Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen verabredet. Dabei soll das Verbot von "Killerspielen" vorrangig behandelt werden. In dem Koalitionsvertrag heißt es wörtlich:
Die Koalitionspartner verabreden, den Schutz von Kindern und Jugendlichen
nachhaltig zu verbessern. Die aktuellen Regelungen sind angesichts der rasanten
Entwicklungen im Bereich der Neuen Medien noch nicht ausreichend, um den
wachsenden Gefährdungen junger Menschen auf dem Mediensektor wirksam
entgegenzutreten.
Die Neuregelungen im Jugendschutz werden schnellstmöglich – und deutlich vor
dem für März 2008 verabredeten Zeitpunkt – evaluiert, um notwendige
Konsequenzen rechtzeitig ziehen zu können. Wir wollen hierzu unverzüglich in einen
zielorientierten Dialog mit den Ländern eintreten.
Folgende Eckpunkte sollen
vorrangig erörtert werden:
· Wirksamkeit des Konstrukts „Regulierte Selbstkontrolle“
· Altersgrenzen für die Freigabe von Filmen und Spielen/Alterskennzeichnung von
Computerspielen
· Verlässliche Kontroll- und Sicherheitsstandards für Videoverleihautomaten
· Verbot von „Killerspielen“
Die Ursache dafür scheint vor allem in den konservativen Kreisen der neuen Regierung zu liegen. So fordert der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) seit dem Massaker in Erfurt ein generelles Verleihverbot für Gewaltvideos und "Killerspiele“. |